Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit CODETECTUM – Abdul Waheed, Sigmund-Freud-Str. 103, 60435 Frankfurt am Main, Deutschland (folgend nur noch “CODETECTUM” genannt) und aller daraus folgenden Dienstleistungen. Abweichende AGB's der internationalen und nationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Bei Vertragsabschluss bestanden keine zusätzlichen mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen
Pflichten des Auftraggebers
1. Der Kunde stellt CODETECTUM alle Inhalte zur Verfügung, die in der Applikation verwendet werden sollen. Die zeitnahe Datenanlieferung ist Grundlage für die Erfüllung dieses Vertrags.
2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
3. Soweit Texte und Bilder nicht in digitaler Form vorliegen, können wir auch hier gerne behilflich sein, es entstehen Mehrkosten nach Aufwand. Auf Wunsch können wir auch Bilder für die Gestaltung der Applikationen aus Bilddatenbanken recherchieren, auch hier entstehen Mehrkosten nach Aufwand.
4. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, darf CODETECTUM die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
Kündigung
Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis zur Kündigung geleistete Arbeit durch CODETECTUM ist durch den Auftraggeber zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen / Preisangaben
1. Der Kunde erklärt sich einverstanden dass die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt.
2. Der Stundensatz beträgt 20€.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende eines Monats.
4. Bei Zahlungsverzug behält sich CODETECTUM das Recht vor, bereits veröffentlichte Apps aus den Märkten zu entfernen und erst nach Ausgleich der Rechnung wieder zu veröffentlichen.
Zahlungsmodalitäten
1. Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Nach dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.
2. Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde ist diese spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zwischenrechnung zu bezahlen.
3. Ein Recht auf Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen.
4. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist CODETECTUM berechtigt, die Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.
Die damit verbundenen Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Haftung
1. CODETECTUM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. CODETECTUM haftet nicht für den Erfolg des Kunden bei dem Projekt. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.
3. Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Folgeschäden haftet CODETECTUM nicht.
4. Die Haftung von CODETECTUM ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen
5. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung aus diesem Vertrag beschränkt.
6. Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildung und Irrtümer vorbehalten.
Externe Dienste
Sofern externe Dienste für die Applikationen genutzt werden (z.b. GoogleMaps, Wetterdienste, Newsticker) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt. CODETECTUM tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.
Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Gerichtsstand ist Amtsgericht Frankfurt am Main.
2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.